| ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - RC-MACHINES (RCM S.à r.l) |
| Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen die Beziehungen zwischen RC-Machines (RCM S.àr.l)
(nachstehend "RCM") und dem Kunden (nachstehend der "Kunde"). |
| 1. |
Anfrage, Bestellung, Allgemeines |
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Alle Anfragen sowie alle Bestellungen müssen schriftlich (Post, Fax oder E-Mail) bei RCM eingehen.
Es werden weder Preise noch Angebote telefonisch übermittelt. Die Angebote von RCM sind freibleibend.
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von RCM an.
Erzwungene Einkaufsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. |
| 2. |
Kataloge, Prospekte, Flugblätter oder Ähnliches |
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Ausführungen, Maße und Angaben sowie Abbildungen und technische Daten sind, soweit nicht ausdrücklich
bestätigt, annähernd und unverbindlich. Modelländerungen sowie Änderungen oder Abweichungen im Fabrikationsprogramm
behält RCM sich vor. Alle Änderungen können ohne besonderen Hinweis vorgenommen werden. Die Katalogausgabe von RCM
steht unter urheberrechtlichem Schutz. Nachdruck ist, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung von RCM
in schriftlicher Form gestattet. |
| 3. |
Preise |
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Preise verstehen sich in EURO. Es gelten die im Angebot angegebene Preise. Ausnahmen sind Sonderangebotspreise, die
von RCM ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. Preise sind freibleibend. Druckfehler in Katalog, Prospekten,
Flugblättern, Preislisten oder ähnliches berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Preisänderungen behält RCM sich vor.
Eine Auftragsbestätigung von RCM ist bindend. Rabatte, Sonderpreise oder Preissenkungen werden exklusiv von RCM erstellt
und nur schriftlich mitgeteilt.
Es werden keine vom Kunden selbst erstellte Preise, Bedingungen oder Anforderungen angenommen! |
| 4. |
Zahlung |
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Bei Bestellung kann eine Anzahlung von 50% verlangt werden, die restlichen
50% werden bei Abholung, rein netto, ohne Abzug beglichen. Die Zahlung muss für
RCM spesenfrei sein. Die Kosten der Nachnahme trägt der Kunde.
Zurückhaltung der Zahlung sowie Aufrechnung gegen irgendwelche Ansprüche des Kunden
sind nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist RCM berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne
Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der in RCMs Eigentum stehender Ware zu verlangen, soweit
dadurch der Produktionsablauf im Betrieb des Kunden nicht nachteilig gestört wird. |
| 5.1 |
Abholung / Lieferung |
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Bei Abholung der Ware vor Ort (Stuppicht oder Junglinster) ist die
Rechnung sofort zu begleichen. Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur auf
Anfrage und nach Absprache (per Post oder Spedition), gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Mit der Übergabe an den
Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Geländes von RCM, geht die Gefahr auf den Kunden über. Versandweg,
Beförderungs- und Verpackungsmittel unterliegen, sofern nicht ganz bestimmte Weisungen für den Versand gegeben worden sind,
der Wahl von RCM und unter Ausschluss jeder Haftung. Die Auslagen und Kosten von RCM in dem Zusammenhang trägt der Kunde.
Von RCM gelieferte Ware reist auf Gefahr des Kunden. Die von RCM angegebenen Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich
da abhängig des jeweiligen Zustellers. Die Ware ist sofort nach Eingang beim Kunden durch Ihn oder einen von Ihm damit beauftragten
Dritten auf eventuelle Mängel und Stückzahl zu untersuchen. Beanstandungen sind RCM unverzüglich schriftlich zuzutragen da ansonsten
jede Gewährleistung ausgeschlossen ist. Bei äußerlich sichtbaren Transportbeschädigungen ist die Gewährleistung darüber hinaus auch
dann ausgeschlossen, wenn versäumt wurde, die Beschädigung bei Empfang vom Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen. Genehmigte
Rücksendungen werden nur portofrei angenommen. Die Liefer- und Abholungsfrist beginnt mit
dem Tag, an dem RCM die vom Kunden korrekt unterzeichnete Freigabe bekommt, jedoch niemals vor Klarstellung aller
Ausführungseinzelheiten. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Katastrophen, Betriebsstörungen und Materialmängel entbinden
RCM für die Dauer der Störung von der vorgesehenen Lieferzeit. |
| 5.2 |
Teillieferungen |
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Im Interesse prompter Belieferung ist RCM berechtigt, etwa fehlende Artikel auszulassen und vorläufig nur Teilmengen
auszuliefern. Der Kunde darf Teilmengen nicht zurückweisen. Jede einzelne Lieferung gilt als selbständiges Geschäft.
Sollte der Kunde jedoch aus zeitrechtlichen Gründen keine Teillieferung in Anspruch
nehmen können, so muss er dies deutlich und klar bei der Bestellung schriftlich vermerken. |
| 5.3 |
Nachlieferung |
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Artikel, die beim Empfang der Bestellung auf dem Gelände von RCM nicht lagernd sind oder nicht kurzfristig geliefert/abgeholt
werden können, behält RCM bis zur nächsten Liefer- oder Abholmöglichkeit in Auftrag. |
| 6. |
Eigentumsvorbehalt |
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Die Ware bleibt solange das Eigentum von RCM bis die Rechnung vollständig
beglichen wurde. Sie darf einem Dritten weder verpfändet noch sicherheitsübereignet werden. Der Käufer ist berechtigt,
über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er ist gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern,
wenn dieser nicht gegen Barzahlung erfolgt. |
| 7. |
Mängelrüge, Haftung und Gewährleistung |
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Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet RCM wie folgt:
| · |
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige Mängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu
untersuchen. Die Feststellung solcher Mängel muss RCM bei offensichtlichen Mängeln binnen 10 Tagen, bei verdeckten
Mängeln unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt werden. |
| · |
Bei Waren, die nachweislich infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, liefert RCM nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. |
| · |
Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet RCM im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen
Liefergegenstand; für diese Ersatzlieferungen beginnt die Lieferfrist aufs Neue. |
| · |
Hat RCM eine sich gestellte und angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne Ersatz geleistet oder den
Mangel behoben zu haben, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. |
| · |
Für Schäden die aus nachfolgenden, von RCM nicht zu vertretenden Gründen entstanden sind, wird keine Gewähr übernommen. |
| · |
Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Abnehmer oder Dritte,
natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Reinigungs- oder Waschmittel, chemische,
elektrochemische oder elektrische Einflüsse übernimmt RCM keine Haftung. |
| · |
RCM haftet ferner nicht für die Folgen unsachgemäßer und ohne seine Einwilligung vorgenommener Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RCM ist eine
Nachbesserung durch Dritte nicht zulässig und die dadurch entstehenden Kosten werden von RCM nicht anerkannt. |
| · |
Ein Teil der Ware von RCM kann, soweit nicht anders angegeben, Importware aus Fernost sein. Dies ist kein
Reklamationsgrund. Die Waren sind in jedem Fall sofort nach Eingang beim Kunden durch Ihn oder einen von Ihm
damit beauftragten Dritten auf eventuelle Mängel zu untersuchen. Beanstandungen sind RCM unverzüglich schriftlich
zuzutragen da ansonsten jede Gewährleistung ausgeschlossen ist. Bei äußerlich sichtbaren Transportbeschädigungen
ist die Gewährleistung darüber hinaus auch dann ausgeschlossen, wenn versäumt wurde, die Beschädigung bei Empfang
vom Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen. Genehmigte Rücksendungen werden nur portofrei angenommen. |
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| 8. |
Vertragsstrafen, Schadensersatz |
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Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen
von RCM ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit sie nicht ausdrücklich von
RCM anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Vertragsstrafen können nicht gegen RCM geltend gemacht werden.
Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch einen der
RCM Mitarbeiter. Minderjährige müssen eine Genehmigung seitens der Eltern/Tutors oder eine rechtskräftige Bescheinigung
aufweisen können. Für Bestellungen die im Namen und im Auftrag eines Verbandes, Vereins oder einer Organisation getätigt werden,
kann RCM sich das Recht auf Echtheitsüberprüfung vorbehalten. Solche Bestellungen müssen von einem Mitglied des Verwaltungsorgans
getätigt werden. Im Falle eines Zweifels von RCM und bei Vorweisverweigerung eines
gültigen Dokumentes wird die Bestellung sofort storniert. In diesem Fall werden dem Kunden alle bis dato entstandene Kosten
samt 20% Entschädigungsaufforderung verrechnet. Diese Entscheidung wird durch das für RCM zuständige Organ vollzogen. |
| 9. |
Autonomie der Bedingungen und deren Abänderungen |
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Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen und Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen unberührt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sowie alle
mündlichen Vereinbarungen sind nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung durch RCM gültig. |
| 10. |
Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht |
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich dem luxemburgischen Recht und dessen Rechtsauslegung.
Das Luxemburgische Recht gilt als exklusiv anwendbares Recht der Beziehungen zischen dem Kunden und RCM. Erfüllungsort und
Gerichtsstand sind für alle gegenseitigen Ansprüche Luxemburg. |
| 11. |
Sonstige Anmerkungen und Abmachungen |
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Durch Unterzeichnung dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden erklärt jener solche gelesen und verstanden zu haben,
sowie sich damit einverstanden und insbesondere mit den untertrichenen Absätzen. |
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RC-Machines (RCM S.à r.l.) |
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